Schritt 1: Die Erbfolge nachweisen
Bevor Sie verkaufen können, müssen Sie als Erben im Grundbuch stehen. Dafür brauchen Sie in der Regel einen Erbschein. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügt meist dieses Dokument zusammen mit dem Protokoll über die Eröffnung durch das Nachlassgericht (§ 35 Grundbuchordnung).
Schritt 2: Das Grundbuch berichtigen, am besten innerhalb von zwei Jahren
Die Eintragung der Erben ist bei Gericht gebührenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht. Danach fallen Gebühren an. Den Antrag stellen Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Schritt 3: In der Erbengemeinschaft einig werden
Erben mehrere Personen, können sie über das Haus nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB). Ein Verkauf braucht also die Zustimmung aller. Gelingt keine Einigung, bleibt als letzter Weg die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht. Sie bringt meist weniger Geld als ein freier Verkauf, deshalb lohnt sich der Versuch einer Einigung fast immer. Eine neutrale Bewertung hilft dabei, weil alle von derselben Zahl ausgehen.
Schritt 4: Steuern klären
Für die Erbschaftsteuer gelten persönliche Freibeträge, zum Beispiel 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € für jedes Kind. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer; danach können sich Regeln ändern. Beim späteren Verkauf läuft die zehnjährige Spekulationsfrist des Erblassers weiter, siehe Spekulationsfrist beim Hausverkauf.
Schritt 5: Haus vorbereiten und verkaufen
Oft muss das Haus erst geräumt werden. Wichtige Unterlagen wie Baupläne, Energieausweis und Modernisierungsnachweise finden sich häufig im Nachlass. Was fehlt, lässt sich bei Grundbuchamt, Katasteramt und Bauaufsicht nachfordern. Den weiteren Ablauf beschreibt Haus verkaufen im Heidekreis.
Häufige Fragen
Kann ich ein geerbtes Haus ohne Erbschein verkaufen?
Wenn es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag gibt, reicht meist dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll. Sonst brauchen Sie einen Erbschein, um ins Grundbuch eingetragen zu werden.
Kostet die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall etwas?
Die Gerichtsgebühr entfällt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt wird. Kosten für Erbschein oder Notar bleiben.
Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen?
Verkaufen können nur alle gemeinsam. Als letzter Weg bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht, die meist einen geringeren Erlös bringt.
Quellen
- § 35 Grundbuchordnung (Textfassung lxgesetze)
- OLG Bamberg, 23.05.2024 – 10 Wx 13/24 (Gebührenfreiheit Grundbuchberichtigung)
- § 180 ZVG Teilungsversteigerung (Textfassung lxgesetze)
- Haus & Grund: Freibeträge Erbschaftsteuer
- Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht (kfk-partner)
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom 04.10.2026 und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall fragen Sie bitte Notar, Anwalt oder Steuerberater.