Wann der Energieausweis vorliegen muss
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, muss Kaufinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Ein gut sichtbarer Aushang oder ein ausgelegtes Exemplar reicht. Gibt es keine Besichtigung, ist der Ausweis unverzüglich vorzulegen. Nach dem Kaufvertrag muss der Käufer den Ausweis oder eine Kopie unverzüglich erhalten (§ 80 Abs. 4 GModG).
Diese Angaben gehören in die Anzeige
Liegt beim Schalten einer Immobilienanzeige ein Energieausweis vor, muss die Anzeige diese Angaben enthalten (§ 87 GModG):
- Art des Ausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh je m² und Jahr
- wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse
Auf jeder Objektseite bei REH IMMOBILIEN stehen diese Angaben in einem eigenen Kasten mit Effizienzskala.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist in der Regel ein Bedarfsausweis Pflicht. Das gilt nicht, wenn das Gebäude schon bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht hat oder später mindestens darauf modernisiert wurde. In den übrigen Fällen haben Sie die Wahl.
Gültigkeit und Ausnahmen
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Bestehende Ausweise bleiben auch nach der Umbenennung des Gesetzes gültig. Kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche brauchen keinen Ausweis, für Baudenkmäler gelten Ausnahmen.
Was sich ab 2027 ändert
Ab dem 1. Januar 2027 setzt das GModG Teile der EU-Gebäuderichtlinie um. Nach den bisherigen Veröffentlichungen beruht der Verbrauchsausweis dann nur noch auf zwei statt drei Jahren Verbrauchsdaten, und es gilt ein neues Rechenverfahren, durch das sich Effizienzklassen auch ohne Sanierung verschieben können. Die Einzelheiten werden noch konkretisiert; wenn Sie 2027 verkaufen wollen, lohnt es sich, den Ausweis rechtzeitig zu prüfen.
Was passiert, wenn der Ausweis fehlt?
Wer den Ausweis vorsätzlich oder leichtfertig nicht vorlegt, nicht übergibt oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt, handelt ordnungswidrig. Möglich ist ein Bußgeld von bis zu 10.000 € (§ 108 GModG).
Häufige Fragen
Brauche ich für den Hausverkauf einen Energieausweis?
Ja, in den meisten Fällen. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Ausnahmen gibt es für sehr kleine Gebäude bis 50 m² und für Baudenkmäler.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre. Ausweise, die vor der Umbenennung des GEG in GModG ausgestellt wurden, bleiben gültig.
Welche Strafe droht ohne Energieausweis?
Ein Bußgeld von bis zu 10.000 €, wenn der Ausweis vorsätzlich oder leichtfertig nicht vorgelegt oder in der Anzeige weggelassen wird.
Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz (gesetze-im-internet.de)
- Verbraucherzentrale: GModG – Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz?
- Verbraucherzentrale: Energieausweis bei Vermietung und Verkauf
- § 80 GModG (Textfassung lxgesetze)
- § 87 GModG (Textfassung lxgesetze)
- § 108 GModG (Textfassung lxgesetze)
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom 04.10.2026 und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall fragen Sie bitte Notar, Anwalt oder Steuerberater.